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So können Sie helfen, die Stiftungsidee
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Mitarbeiten

Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Kompetenzen und Ihr Engagement in die Stiftung einzubringen und dadurch ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Spenden oder Zustiften

Sie sind herzlich eingeladen, unsere laufende Arbeit einmalig oder regelmäßig durch eine Spende zu unterstützen. Jeder Betrag ist willkommen.

Sie können uns auch langfristig dadurch unterstützen, dass Sie mit einem Betrag (ab 200 EUR) unser Stiftungskapital erhöhen (zustiften). Mit den Erträgen dieses zusätzlichen Kapitals können wir dann künftige Projekte finanzieren.

Für Ihre Überweisung nutzen Sie bitte folgendes Konto:
LUCCA Foundation
IBAN: DE95 4306 0967 6035 9795 02
BIC: GENODEM1GLS
(GLS Gemeinschaftsbank eG)

Geben Sie bitte im Verwendungszweck an: "Spende" oder "Zustiftung" sowie Ihre Adresse, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Ob Spende oder Zustiftung - in beiden Fällen erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Steuerliche Aspekte

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt.

Die LUCCA Foundation ist als rechtsfähige Stiftung vom Regierungspräsidium Darmstadt am 7. Oktober 2014 genehmigt worden. Das Finanzamt Wiesbaden hat ihr bescheinigt, dass ihre Tätigkeit satzungsgemäß gemeinnützigen Zwecken dient. Zuwendungen an die Stiftung sind daher bei der Einkommensteuer des Zuwendenden im Rah-men der Grenzen des § 10b EStG abzugsfähig.

Ab dem 01.01.2007 gelten nach dem ''Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements'', das am 10.10.2007 erlassen wurde, die folgenden Regelungen:

Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte einkommensteuerlich abgezogen werden. Soweit die Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag übersteigen oder sich steuerlich nicht auswirken, kann ein Abzug in den folgenden Jahren erfolgen.

Zuwendungen in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung können über den oben genannten Abzug hinaus innerhalb von 10 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro einkommensteuerlich abgezogen werden.

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